
Anforderungen im Feuerwehrdienst
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr leisten. Die Ausbildung und die Teilnahme an Übungen können bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr begonnen werden. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Für den Feuerwehrdienst ist geeignet, wer körperlich und geistig feuerwehrtauglich ist und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

In Kürze stellen wir Euch hier detailliert die wichtigsten Ausbildungen innerhalb einer freiwilligen Feuerwehr vor !
